Waffenabgabeurteil

AfD-Mitglieder müssen aktuellen Gerichtsurteilen zufolge ihre Schusswaffen abgeben. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, seien nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen, befand das Gericht und wies die Klagen zweier AfD-Mitglieder ab. Die Kläger, ein Ehepaar, seien zugleich verpflichtet, ihre Schusswaffen – im Fall des Ehemanns 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück – abzugeben.


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