In den Vereinigten Staaten sieht sich die Kaffeehauskette Starbucks mit Verbraucherklagen konfrontiert, die den Inhalt ihrer Fruchtgetränke in Frage stellen. Ein US-Bezirksrichter in Manhattan, John Cronan, hat einen Antrag von Starbucks abgelehnt, einen Großteil der Sammelklage fallen zu lassen. Er begründete dies damit, dass Kunden berechtigterweise erwarten würden, dass die Getränke die Früchte enthalten, die in den Produktnamen aufgeführt sind. Verbraucher haben Kritik daran geübt, dass beispielsweise in der „Mango Dragonfruit Lemonade“ keine echte Mango und in der „Pineapple Passionfruit Lemonade“ keine Passionsfrucht enthalten ist. Die Kläger, Joan Kominis aus New York und Jason McAllister aus Kalifornien, argumentieren, dass die Hauptbestandteile der Getränke Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker seien. Sie behaupten, die irreführenden Produktnamen hätten zu überhöhten Preisen geführt und somit gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen.
Starbucks verteidigte sich mit dem Argument, dass die Namen der Getränke den Geschmack, nicht die tatsächlichen Zutaten repräsentieren würden. Der Richter wies jedoch darauf hin, dass es keine allgemeine Übereinkunft gibt, dass Begriffe wie „Mango“ oder „Passionsfrucht“ nur geschmackliche Beschreibungen sind. Er merkte außerdem an, dass andere Produkte von Starbucks tatsächlich die in den Namen genannten Zutaten enthalten, was zu Verwirrung führen könnte.In dem laufenden Verfahren wird ein Schadenersatz von mindestens 5 Millionen US-Dollar gefordert. Der Anwalt Robert Abiri erklärte, er freue sich darauf, die Klägergruppe in diesem Fall zu vertreten.