Der AfD-Politiker Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten und muss in den vorzeitigen Ruhestand. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 61-Jährigen gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichtes zurückgewiesen. Die Leipziger Richter hätten keine Rechtsfehler begangen, so die Begründung. Maier wollte nach seiner Zeit als AfD-Bundestags-Abgeordneter wieder in den sächsischen Richterdienst zurückkehren. Das zuständige Dienstgericht hielt ihm aber vor, die richterliche Pflicht zur Mäßigung verletzt zu haben – unter anderem durch rassistische und abwertende Äußerungen in sozialen Medien. Deshalb wurde er in den Ruhestand versetzt.
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