Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin geltende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen gekippt. Das Gericht in Leipzig erklärte, freie Kita-Betreiber könnten in ihren pädagogischen Angeboten über das hinausgehen, was Behörden für erforderlich hielten. Das schließe das Recht ein, die Mehrkosten über Zuzahlungen der Eltern abzudecken. Berlin hatte die Elternzuzahlungen auf monatlich 90 Euro begrenzt. Die Trägerin mehrerer Kitas mit zweisprachigen Angeboten kassierte aber höhere Elternbeiträge. Deshalb kürzten die Behörden ihr die Betriebskostenzuschüsse. Dem Urteil zufolge muss das Land der Kita-Betreiberin nun 200.000 Euro nachzahlen. (Az.: BVerwG 5 C 6.22)
Urteil
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