Auflagen

Der Landkreis Zwickau und der Erzgebirgskreis haben für die angekündigten Bauerproteste Auflagen erlassen. Wie das Landratsamt in Zwickau mitteilte, dürfen die Autobahnauffahrten Glauchau-West an der A4 und Zwickau-Ost an der A72 nicht blockiert werden. Auf einigen Zubringerstraßen zu den Autobahnen seien Proteste untersagt. Weiterhin müssen die Blockaden pro Stunde für 20 Minuten unterbrochen werden, um den Verkehr zu entlasten. Der Erzgebirgskreis hatte bereits gestern eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sind unverbindliche Spontanversammlungen im Umfeld der Bauernproteste verboten.


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