Der Verkauf von Produkten aus Zwangsarbeit soll in der EU verboten werden. Unterhändler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich auf ein entsprechendes Gesetz. Danach sollen Produkte vom Markt genommen werden, wenn entlang der Lieferkette Zwangsarbeit eingesetzt wurde. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen bei der Umsetzung der Verordnung unterstützt werden. Das EU-Parlament und der Rat müssen der Regulierung noch formal zustimmen.
Zwangsarbeit
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