V-Leute

Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz sogenannter V-Leute und verdeckter Ermittler regeln soll. In dem Entwurf sind erstmals verbindliche Berichtspflichten und eine effektive, richterliche Kontrolle dafür vorgesehen. Die Behörden sollen zu mehr Transparenz bei diesen Ermittlungsinstrumenten verpflichtet werden. Zudem werden die Einsatzmöglichkeiten klar definiert. So sollen V-Leute nur bei bestimmten Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig sein, wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten. Zuvor hatte die Regierung ein neues Gesetz zum Bürokratieabbau gebilligt. Damit soll die Wirtschaft um mehr als 900 Millionen Euro entlastet werden.


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