Der Bundesfinanzhof hat eine Grundsatzurteil zur sogenannten Zweitwohnungssteuer gefällt. Diese fällt an, wenn jemand neben seiner Hauptwohnung noch eine weitere hat. Ist diese in einer anderen Stadt, weil der Betreffende dort arbeitet, können Miete samt Steuer abgesetzt werden. Deutschlands oberstes Finanzgericht hat nun entschieden, dass allerdings monatlich nur Unterkunftskosten in Höhe von 1.000 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Wenn der gesetzliche Höchstbetrag ausgeschöpft sei, dürfe die Zweitwohnungsteuer also nicht zusätzlich als Werbungskosten abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof wies damit eine entsprechende Klage ab und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf.
Zweitwohnungssteuer
von
Schlagwörter: