Der durch die Drogeriekette Müller bekannte Unternehmer Erwin Müller hat den Erbstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. Diese hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei – anders als von der Klägerseite behauptet – weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Klageabweisung
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