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Interviewer: Frau Bontschev, was raten Sie Anlegern, die in MisterZins investiert haben?

Kerstin Bontschev: Zunächst sollten Betroffene Ruhe bewahren. Es ist wichtig, alle vorhandenen Unterlagen und Kommunikationen mit MisterZins zu sichern. Dies kann bei späteren rechtlichen Schritten hilfreich sein.

Interviewer: Welche konkreten Schritte empfehlen Sie?

Bontschev: Anleger sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu rate ich, sich an die BaFin zu wenden und den Fall zu melden. Dies hilft den Behörden, den Umfang des möglichen Betrugs einzuschätzen.

Interviewer: Gibt es Chancen, das investierte Geld zurückzubekommen?

Bontschev: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Überweisungen erst kürzlich getätigt wurden, besteht die Möglichkeit, diese über die Bank rückgängig zu machen. Bei länger zurückliegenden Investitionen wird es schwieriger. Hier könnte eine Sammelklage eine Option sein.

Interviewer: Was sollten Anleger in Zukunft beachten?

Bontschev: Vor jeder Investition ist es ratsam, die Zulassung des Anbieters in der BaFin-Datenbank zu überprüfen. Skeptisch sollte man bei überdurchschnittlich hohen Renditeversprechen sein. Im Zweifel ist es besser, sich von einem unabhängigen Finanzberater beraten zu lassen.

Interviewer: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen den Betreibern von MisterZins?

Bontschev: Die nicht autorisierte Erbringung von Finanzdienstleistungen ist strafbar. Den Verantwortlichen drohen empfindliche Geld- oder sogar Haftstrafen. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger geltend gemacht werden.

Interviewer: Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

Bontschev: Gerne. Ich hoffe, die Informationen helfen den Betroffenen, die richtigen Schritte einzuleiten.


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