Meier + Partner Vermögensverwaltung AG

Interviewer: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, die BaFin hat kürzlich gegen die Meier + Partner Vermögensverwaltung vorgehen müssen. Was bedeutet das für betroffene Anleger?

Bontschev: Die Situation ist ernst. Die BaFin hat festgestellt, dass das Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis tätig war. Das ist ein klarer Rechtsverstoß.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die mit diesem Unternehmen Geschäfte gemacht haben?

Bontschev: Zunächst sollten sie alle Unterlagen zu ihren Geschäften mit Meier + Partner sichern. Das umfasst Verträge, Kontoauszüge und jegliche Kommunikation. Dann empfehle ich, sich umgehend rechtlichen Beistand zu suchen.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte sind möglich?

Bontschev: Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen. Da das Unternehmen ohne Erlaubnis tätig war, könnten Verträge nichtig sein. Es besteht die Möglichkeit, eingezahlte Gelder zurückzufordern.

Interviewer: Wie sieht es mit strafrechtlichen Konsequenzen aus?

Bontschev: Das ist durchaus denkbar. Die Staatsanwaltschaft könnte wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermitteln. Anleger sollten erwägen, Strafanzeige zu erstatten.

Interviewer: Was können Anleger tun, um sich künftig besser zu schützen?

Bontschev: Vor jeder Anlageentscheidung sollten sie in der BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen, ob das Unternehmen zugelassen ist. Vorsicht ist geboten bei unrealistisch hohen Renditeversprechen oder Druck zum schnellen Vertragsabschluss.

Interviewer: Vielen Dank für diese wichtigen Informationen, Frau Bontschev.

Bontschev: Gerne. Ich rate allen Betroffenen, zügig zu handeln und sich nicht zu scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.


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