Swiss Finance Group

Interviewer: Rechtsanwalt Jens Reime, die BaFin warnt vor Angeboten der Swiss Finance Group. Was bedeutet das für betroffene Anleger?

Reime: Die Warnung der BaFin ist sehr ernst zu nehmen. Wenn ein Unternehmen ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen anbietet, besteht ein hohes Risiko für Anleger.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, die bereits in Produkte der Swiss Finance Group investiert haben?

Reime: Zunächst sollten sie alle Unterlagen sichern und jegliche Kommunikation mit dem Unternehmen dokumentieren. Es ist ratsam, keine weiteren Zahlungen zu leisten und zu versuchen, bereits investiertes Geld zurückzufordern.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Betroffene einleiten?

Reime: Anleger sollten umgehend rechtlichen Beistand suchen. Es besteht die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen das Unternehmen vorzugehen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Auch eine Strafanzeige wegen Betrugs sollte in Erwägung gezogen werden.

Interviewer: Wie können sich Anleger künftig vor solchen unseriösen Angeboten schützen?

Reime: Es ist entscheidend, vor jeder Investition die Zulassung des Anbieters bei der BaFin zu überprüfen. Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist dafür eine verlässliche Quelle. Generell gilt: Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die unsicher sind, ob ihr Investment betroffen ist?

Reime: In solchen Fällen empfehle ich, sich umgehend an die BaFin zu wenden. Sie können dort Informationen einholen und gegebenenfalls auch eine Beschwerde einreichen. Parallel dazu sollte man sich rechtlich beraten lassen, um die individuellen Handlungsoptionen zu klären.


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