stargos.co

Interviewer: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, die BaFin warnt vor der Website stargos.co. Was raten Sie betroffenen Anlegern?

Bontschev: Betroffene sollten umgehend handeln. Zunächst empfehle ich, jegliche Kommunikation mit stargos.co einzustellen und keine weiteren Zahlungen zu leisten. Dokumentieren Sie alle bisherigen Transaktionen und Gespräche.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger einleiten?

Bontschev: Eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist ratsam. Zivilrechtlich können Geschädigte versuchen, ihre Einlagen zurückzufordern. Dabei ist es wichtig, schnell zu agieren, um eventuelle Vermögenswerte der Betreiber zu sichern.

Interviewer: Wie stehen die Chancen auf Rückerstattung?

Bontschev: Leider oft schlecht. Viele dieser Plattformen operieren aus dem Ausland, was die Verfolgung erschwert. Trotzdem sollten Betroffene alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Interviewer: Was können Anleger tun, um künftig solche Betrügereien zu vermeiden?

Bontschev: Prüfen Sie immer die Zulassung eines Finanzdienstleisters bei der BaFin. Seien Sie misstrauisch bei hohen Renditeversprechen und Druck zum schnellen Handeln. Informieren Sie sich gründlich und holen Sie eine zweite Meinung ein.

Interviewer: Gibt es Unterstützung für Betroffene?

Bontschev: Ja, es gibt Verbraucherschutzorganisationen und spezialisierte Anwälte, die Geschädigten helfen können. Auch die BaFin bietet Informationen und Unterstützung an.

Interviewer: Welche Warnsignale sollten Anleger in Zukunft beachten?

Bontschev: Achten Sie auf unseriöse Kontaktaufnahmen, fehlerhafte oder unvollständige Impressumsangaben und zu gut klingende Angebote. Vorsicht bei gefälschten Lizenzen oder dem Missbrauch offizieller Logos wie dem der BaFin.

Interviewer: Vielen Dank für diese wichtigen Informationen, Frau Bontschev.


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