Abgewiesen

Die EU-Grenzschutzagentur Frontex haftet nicht für Schäden bei illegalen Pushbacks. Zu diesem Urteil kam das Europäische Gericht am Mittwoch. Die Klage einer syrischen Flüchtlingsfamilie gegen Frontex wurde damit abgewiesen. Die Grenzschutzagentur habe nur den Auftrag, die EU-Staaten bei Rückkehraktionen technisch und operativ zu unterstützen. Die Anwältin der Familie ortete ein „rechtsstaatliches Defizit in der EU“.


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