Abgewiesen

Das EU-Gericht hat die Klagen zweier Russen gegen EU-Sanktionen abgelehnt. Dmitri Pumpjanski sei zwar nicht direkt an militärischen Aktivitäten in der Ukraine beteiligt, jedoch arbeite er in der Gas- und Ölindustrie, die eine wichtige Einnahmequelle für die russische Regierung darstelle. Seine Ehefrau, die Vorsitzende der Unternehmensstiftung sei, sei geschäftlich mit ihm verbunden. Daher seien die Sanktionen gerechtfertigt.Das Ehepaar argumentierte, dass die Strafmaßnahmen ihre Grundrechte willkürlich und unverhältnismäßig einschränkten. Die Richter stimmten dem nicht zu und erklärten, dass das Einfrieren von Vermögenswerten in der EU und das Einreiseverbot rechtmäßig seien.


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