Ärger

Das Bundesgesundheitsministerium plant das Nationale Gesundheitsportal, um Informationen zu Gesundheitsthemen bereitzustellen. Der Wort & Bild Verlag sieht dies als Wettbewerbsverstoß und hat geklagt. Das Landgericht Bonn gab dem Verlag recht, da es die Informationsbereitstellung des Portals als überflüssig ansah. Trotzdem legte das Ministerium Berufung ein und beauftragte das Sozialunternehmen „Was hab‘ ich?“ mit Portalinhalten. Dieser Schritt wurde jedoch als unabhängig vom Rechtsstreit erklärt.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: