Aufgepasst

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Verkäufer bei einem Fehler im Verkaufsangebot im Internet den Kaufvertrag nicht nachträglich missachten dürfen. Ein Käufer könnte Schadenersatz fordern, wenn der Verkäufer ohne berechtigten Grund die Ware nicht rechtzeitig liefert. Die Verkäuferin bot versehentlich ein Sofa für 700 Euro statt 7.000 Euro an. Der Käufer zahlte und erhielt dann die Nachricht über den Fehler. Er forderte das Sofa oder Schadenersatz. Nach erfolgloser Fristsetzung trat er vom Kauf zurück und verlangte 6.300 Euro Schadenersatz. Das Gericht entschied zugunsten des Käufers, da beide Parteien einen gültigen Vertrag abgeschlossen hatten und der Anfechtungsgrund, ein Tippfehler, verspätet erklärt wurde.


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