Bei Streitfragen rund um die Auszahlung der Energiepreispauschale sind die Finanz- und nicht die Arbeitsgerichte zuständig. Darauf hat das Finanzgericht Münster in einem Beschluss hingewiesen. Demnach müssen die Finanzämter verklagt werden, wenn die 300 Euro des Staates nicht ausgezahlt wurden. Ein Hilfsarbeiter hatte seinen Arbeitgeber auf Auszahlung der Pauschale verklagen wollen und Prozesskostenhilfe beantragt. Das Gericht lehnte das ab und erklärte, der Arbeitgeber fungiere in bestimmten Fällen nur als Zahlstelle des Staates. Der Kläger müsse seinen Anspruch über eine Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Auszahlung
von
Schlagwörter: