BaFin Geldbuße für Bankhaus

Die BaFin hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 55.000 Euro gegen das Bankhaus Obotritia GmbH in München festgesetzt. 45.000 Euro wurden verhängt, weil die Bank versäumt hatte, die Bestellung von Aufsichtsorganmitgliedern vollständig anzuzeigen. Weitere 10.000 Euro wurden wegen der verspäteten Anzeige einer Großkreditüberschreitung verhängt.

Zum Hintergrund: Ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer GmbH muss die Mitglieder des Aufsichtsrats formell der BaFin und der Bundesbank vor deren Berufung anzeigen. Die Bankhaus Obotritia GmbH hatte zunächst keinen Aufsichtsrat gebildet, sondern einen Prüfungsausschuss, was laut BaFin ebenfalls eine Mitteilungspflicht hätte. Die Bank hat mittlerweile ihren Gesellschaftsvertrag geändert und einen Aufsichtsrat eingerichtet.

Die CRR-Regeln legen fest, dass Banken die vergebenen Großkredite regelmäßig der Aufsicht melden müssen. Überschreitet ein Institut die zulässige Obergrenze für Großkredite, muss es dies unverzüglich der Aufsicht mitteilen. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht kann mit Geldbußen geahndet werden, unabhängig davon, ob die Aufsicht das Überschreiten gestattet hätte.


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