BaFin

Die BaFin hat am 29. Juni 2023 eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro gegen die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. verhängt. Grund dafür war eine Aufsichtspflichtverletzung in Bezug auf Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).

Konkret hatte die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht übermittelt. Der Bußgeldbescheid ist nun rechtskräftig.

Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung soll die Transparenz des Kapitalmarkts fördern, die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöhen und das Vertrauen der Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts stärken. Verstöße gegen diese Pflicht können von der BaFin mit Geldbußen geahndet werden. Die maximale Geldbuße für juristische Personen beträgt dabei zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.


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