Bafn verlängert Maßnahmen gegen N26

Die BaFin hat die geldwäscherechtlichen Maßnahmen gegen die N26 Bank AG verlängert und konkretisiert. Die Wachstumsbeschränkungen für Neukunden und das Mandat des Sonderbeauftragten bleiben bestehen. Die Bank weist immer noch Defizite in ihren Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungssystemen auf. Die BaFin hat angeordnet, dass die N26 Bank angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten muss, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Insbesondere das Verdachtsmeldewesen ist betroffen.

Die Bank muss ein angemessenes EDV-Monitoring etablieren, eine Qualitätssicherungsfunktion aufbauen und wirksame Kontrollen für Auslagerungen implementieren. Die Wachstumsbeschränkung von 50.000 Neukunden pro Monat wurde ebenfalls verlängert, um das Risiko zu reduzieren. Das Mandat des Sonderbeauftragten wurde erneut verlängert, um die Umsetzung der Maßnahmen zu überwachen. Die BaFin kann die Wachstumsbeschränkung lockern, wenn angemessene Fortschritte bei der Beseitigung der Mängel festgestellt werden. Die Anordnung basiert auf gesetzlichen Bestimmungen und ist bestandskräftig.


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