In Syrien ist das Leben von Zivilisten nach Ansicht deutscher Richter nicht mehr ernsthaft bedroht. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wies deshalb die Klage eines Syrers ab, der hierzulande keinen sogenannten subsidiären Schutz mehr bekommt. Der Mann stammt aus der Provinz Hasaka im Nordosten des Landes und war 2014 nach Deutschland eingereist. Er hatte sich zuvor an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt. In Österreich war er deshalb bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht Münster gab dem Kläger in erster Instanz zunächst Recht. Nun gab das Oberverwaltungsgericht der Berufung des Flüchtlings-Bundesamts statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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