Beratung

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich von heute an mit der jüngsten Wahlrechtsreform. Gegen die Neuregelung gibt es zahlreiche Klagen, etwa von der Unionsfraktion, der bayerischen Staatsregierung und von der Partei Die Linke. Das Gericht muss nun klären, ob die Änderungen verfassungskonform sind. Hauptziel der Reform ist es, den Bundestag zu verkleinern. Nach der nächsten Wahl soll es nur noch 630 Sitze geben, rund 100 weniger als bisher. Deshalb entfallen unter anderem Überhang- und Ausgleichsmandate.


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