Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Der Londoner High Court gab dem Berufungsantrag des gebürtigen Australiers teilweise statt. Eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA ist damit zunächst abgewendet. Zuvor hatten Assanges Anwälte die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf.
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