Die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen Europarecht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht und folgt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom vergangenen September. Die entsprechende Regelung im Telekommunikationsgesetz widerspricht demnach in vollem Umfang EU-Recht. Nach Auffassung der Richter enthält es keine objektiven Kriterien, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen. Bundesjustizminister Buschmann kündigte an, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen. Wegen der rechtlichen Uns
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