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Interviewer: Rechtsanwalt Jens Reime, die BaFin warnt vor Angeboten der BFM Group. Was raten Sie betroffenen Anlegern?

Reime: Zunächst sollten Anleger ihre Investitionen sofort stoppen und keine weiteren Gelder überweisen. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Kommunikation mit der BFM Group zu sichern.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger einleiten?

Reime: Betroffene sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu empfehle ich, einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen.

Interviewer: Gibt es Chancen, das investierte Geld zurückzubekommen?

Reime: Das hängt vom Einzelfall ab. Oft sind die Gelder bereits ins Ausland transferiert worden. Dennoch kann es sinnvoll sein, Forderungen anzumelden, falls Vermögenswerte der Betreiber gefunden werden.

Interviewer: Was können Anleger künftig tun, um solche Fälle zu vermeiden?

Reime: Vor jeder Investition sollte man die Zulassung des Anbieters in der BaFin-Datenbank überprüfen. Vorsicht ist geboten bei Versprechungen hoher Renditen und Druck zum schnellen Abschluss. Ein fehlendes Impressum ist ebenfalls ein Warnsignal.

Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?

Reime: Die BaFin hat eine wichtige Warnfunktion, kann aber keine individuellen Ansprüche durchsetzen. Ihre Warnungen sollten ernst genommen werden. Betroffene müssen selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren.

Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzung, Herr Reime.

Reime: Gerne. Ich hoffe, diese Informationen helfen den Betroffenen, die richtigen Schritte einzuleiten.


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