Interviewer: Rechtsanwalt Jens Reime, die BaFin warnt vor Angeboten der BFM Group. Was raten Sie betroffenen Anlegern?
Reime: Zunächst sollten Anleger ihre Investitionen sofort stoppen und keine weiteren Gelder überweisen. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Kommunikation mit der BFM Group zu sichern.
Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger einleiten?
Reime: Betroffene sollten umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Parallel dazu empfehle ich, einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen.
Interviewer: Gibt es Chancen, das investierte Geld zurückzubekommen?
Reime: Das hängt vom Einzelfall ab. Oft sind die Gelder bereits ins Ausland transferiert worden. Dennoch kann es sinnvoll sein, Forderungen anzumelden, falls Vermögenswerte der Betreiber gefunden werden.
Interviewer: Was können Anleger künftig tun, um solche Fälle zu vermeiden?
Reime: Vor jeder Investition sollte man die Zulassung des Anbieters in der BaFin-Datenbank überprüfen. Vorsicht ist geboten bei Versprechungen hoher Renditen und Druck zum schnellen Abschluss. Ein fehlendes Impressum ist ebenfalls ein Warnsignal.
Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin in solchen Fällen?
Reime: Die BaFin hat eine wichtige Warnfunktion, kann aber keine individuellen Ansprüche durchsetzen. Ihre Warnungen sollten ernst genommen werden. Betroffene müssen selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren.
Interviewer: Vielen Dank für diese Einschätzung, Herr Reime.
Reime: Gerne. Ich hoffe, diese Informationen helfen den Betroffenen, die richtigen Schritte einzuleiten.