Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit Klagen der AfD-Fraktion. Konkret geht es um Vorsitze in Bundestagsausschüssen. Die Partei sieht hier ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Ihrer Fraktionsstärke nach würden der AfD drei Ausschuss-Vorsitze zustehen. Allerdings waren die Kandidaten der Partei nicht gewählt worden. Das Gericht muss grundsätzlich entscheiden, was vorgeht: Das Recht der Partei auf einen Vorsitz oder das Recht der Ausschüsse ihre Vorsitzenden demokratisch zu wählen.


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