Co.net24 Verbrauchergenossenschaft eG und die Sache mit der angeblichen Hausdurchsuchung

Ein Durchsuchungsbeschluss ist eine richterliche Anordnung, die die Polizei dazu ermächtigt, eine Wohnung oder ein anderes Gebäude zu durchsuchen. Der Durchsuchungsbeschluss wird nur dann ausgestellt, wenn die Polizei einen konkreten Verdacht hat, dass in der Wohnung oder im Gebäude Beweismittel für eine Straftat aufbewahrt werden. Der Durchsuchungsbeschluss muss den Namen des Verdächtigen, die Adresse der Wohnung oder des Gebäudes, sowie die Gegenstände, nach denen gesucht wird, enthalten.

Der Durchsuchungsbeschluss wird von einem Richter angeordnet. Der Richter muss davon überzeugt sein, dass der Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist, um eine Straftat aufzuklären oder um eine Straftat zu verhindern. Der Richter muss auch davon überzeugt sein, dass die Durchsuchung nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Rechte des Verdächtigen führt.

Der Durchsuchungsbeschluss wird in der Regel durch die Polizei vollstreckt. Die Polizei muss sich bei der Durchsuchung des Verdächtigen ausweisen und den Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Die Polizei darf nur die Gegenstände beschlagnahmen, nach denen sie in dem Durchsuchungsbeschluss gesucht wird. Die Polizei darf keine anderen Gegenstände beschlagnahmen.

Der Durchsuchungsbeschluss kann von einem Gericht überprüft werden. Wenn der Beschuldigte der Meinung ist, dass der Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig war, kann er sich an das Gericht wenden und die Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses beantragen.

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