Co2 Abgabe

Die CO₂-Abgabe für Heizkosten belastete bisher nur Mieter in Deutschland. Vermieter konnten die Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und dem Europäischen Emissionshandelssystem vollständig auf ihre Mieter übertragen. Die Abgabe von 30 Euro pro Tonne (ab 2024: 35 Euro/Tonne) Öl oder Gas konnten Mieter nur durch Sparen reduzieren.

In Bayern heizten 2022 etwa sieben von zehn Haushalten mit Gas oder Öl. Hohe Energiepreise samt CO₂-Abgabe motivierten Mieter zum sparsameren Heizen, während Vermieter wenig Anreiz für klimafreundliche Sanierungen hatten. Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz soll das ändern.

Die Kostenteilung bei CO₂-Kosten basiert auf einem Stufenmodell des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Je emissionsreicher ein Gebäude ist, desto mehr Kosten muss der Vermieter übernehmen. Das Gesetz gilt seit Jahresbeginn, wirkt sich jedoch erst ab der Heizkostenabrechnung 2024 aus.

Die CO₂-Abgabe wird abhängig von Brennstoff, Verbrauch und Wohnfläche von Vermietern und Mietern getragen. Vermieter müssen die CO₂-Abgabe auf Heizkostenabrechnungen ausweisen. Mieter können die Aufteilung mit einem Rechner der Bundesregierung überprüfen.

Die geteilte CO₂-Abgabe entlastet Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden. Bei gut gedämmten Immobilien zahlen Vermieter mehr. Das Gesetz soll den Anreiz zum Energiesparen aufrechterhalten.

In Ausnahmefällen wie Denkmalschutz oder Fernwärmenetzanschlüssen ist eine gleichmäßige Kostenaufteilung möglich. Weitere Regelungen für Gewerbeimmobilien sind in Arbeit.

Entgegen der Förderung energetischer Modernisierung sind Heizkostenentlastungen begrenzt. Mieter können die CO₂-Abgabe reduzieren, wenn sie nicht ausgewiesen ist. Das Gespräch mit dem Vermieter ist empfehlenswert.


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