Cyberversicherung

Wegen der weltweiten IT-Panne hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass Schäden, die durch den Ausfall oder eine Störung von IT-Dienstleistern entstehen, nach den GDV-Musterbedingungen nicht vom Versicherungsschutz einer Cyberversicherung umfasst sind. Das diene dazu, „die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Cyberversicherer im Fall eines Cyber-GAUs nicht zu gefährden“. Noch könne der GDV aber keine Aussagen zum Versicherungsschutz im aktuellen Fall treffen.


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