Davongekommen

In Fällen von Mord oder Kriegsverbrechen können Freigesprochene nicht erneut angeklagt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In dem Fall ging es um die Vergewaltigung und Ermordung einer 17-Jährigen aus dem Landkreis Celle vor mehr als 40 Jahren. Der Angeklagte wurde damals freigesprochen. Erst später gab es die DNA-Analyse. Eine solche ergab, dass der Freigesprochene doch Täter sein könnte. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe kippten damit eine umstrittene Reform, die 2021 beschlossen worden war. Dadurch konnten solche Strafprozesse wieder aufgenommen werden. Das Verfassungsgericht sagt jetzt aber, das Grundgesetz schütze sowohl bereits einmal verurteilte als auch freigesprochene Menschen.


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