DAZN

Der Internet-Sender DAZN hat im Streit um die Vergabe der TV-Rechte mit der Deutschen Fußball Liga die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) eingeschaltet. Das bestätigte ein Unternehmenssprecher. Der Gang vor das Schiedsgericht ist in den Ausschreibungsunterlagen der DFL für einen Streitfall vorgesehen. Ein Schiedsspruch hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil und ist vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar. Der Streit war ausgebrochen, weil die DFL das DAZN-Angebot wegen eines formalen Fehlers nicht berücksichtigt hatte.


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