DM verliert wichtigen Prozess

Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass dm seine Produkte nicht mehr als „klimaneutral“ und „umweltneutral“ bewerben darf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat den Rechtsstreit gegen dm gewonnen. Die DUH wirft dm Verbrauchertäuschung vor, da die Produkte nicht tatsächlich klima- oder umweltneutral seien, sondern nur von dm ausgeglichene Umweltauswirkungen hätten. Das Gericht stimmte der Ansicht der DUH zu und bemängelte, dass Informationen auf den Produkten den Verbrauchern vorenthalten wurden.

Dm hatte vor der Verhandlung erklärt, dass sie die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt haben, um umweltverträglichen Konsum zu ermöglichen. Die Serie umfasst über 100 Artikel und berücksichtigt nicht nur CO₂-Emissionen, sondern auch andere Umweltauswirkungen. Dm entfernt das Label „klimaneutral“ von den Produkten und verkauft derzeit Produkte mit diesem Label ab. Für den Begriff „umweltneutral“ will dm interne Prüfungen durchführen, ob es alternative Möglichkeiten gibt. Die DUH hat auch gegen andere Unternehmen, darunter Danone, Netto und Eurowings, rechtliche Schritte wegen Werbung mit Klimaneutralität eingeleitet.


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