Dresden

Vor drei Monaten endete der Grüne-Gewölbe-Prozess mit Haftstrafen für fünf Männer in Dresden. Nun könnte der Freistaat Sachsen hohe Kosten tragen müssen. Die zuständige Kammer entschied, dass Sachsen die Kosten des Adhäsionsverfahrens übernehmen muss. Es geht um Millionenbeträge. Sachsen hat dagegen Beschwerde eingelegt, die übergeordnete Instanz wird entscheiden.Im Adhäsionsverfahren können Opfer zivilrechtliche Ansprüche in einem Strafprozess geltend machen. Sachsen erhob eine solche Klage im Grüne-Gewölbe-Prozess. Die Kammer erkannte den Schadensersatzanspruch grundsätzlich an, entschied aber nicht über die genaue Höhe. Eine separate Klage wäre zu aufwendig.

Es ist üblich, dass der Unterlegene die Kosten tragen muss. Da Sachsen im Adhäsionsverfahren nicht erfolgreich war, könnten ihm die Kosten auferlegt werden. Die genauen Beweggründe stehen noch aus.

Das Honorar für Anwälte ist festgelegt und erhöht sich durch eine Adhäsionsklage. Die Obergrenze liegt bei 30 Millionen Euro. Im Fall Grüne-Gewölbe-Prozess beträgt der Streitwert 117 Millionen Euro. Die Verteidiger könnten über 200.000 Euro pro Pflicht- und Wahlverteidiger fordern.

Ob Sachsen mit der Beschwerde Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Trotz hoher Honorarkosten wird argumentiert, dass das Adhäsionsverfahren Zeit und Kosten für mögliche Zivilverfahren sparen könnte.


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