Interviewer: Rechtsanwalt Jens Reime, die BaFin warnt vor den Angeboten von DWS Markets. Was raten Sie betroffenen Anlegern?
Reime: Zunächst sollten Anleger sofort jegliche Zahlungen an DWS Markets einstellen. Es ist wichtig, keine weiteren Gelder zu überweisen, auch wenn Druck ausgeübt wird.
Interviewer: Was sind die nächsten Schritte?
Reime: Betroffene sollten alle Unterlagen und Kommunikation mit DWS Markets sichern. Dazu gehören E-Mails, Kontoauszüge und Screenshots. Diese Beweise sind für rechtliche Schritte unerlässlich.
Interviewer: Sollten Anleger versuchen, ihr Geld zurückzubekommen?
Reime: Ja, aber vorsichtig. Sie können eine schriftliche Rückforderung an DWS Markets senden. Allerdings rate ich davon ab, persönliche Daten preiszugeben oder auf dubiose Rückzahlungsangebote einzugehen.
Interviewer: Wann empfehlen Sie, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen?
Reime: Sobald klar ist, dass DWS Markets nicht kooperiert, sollten Anleger einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultieren. Dieser kann die Optionen prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Interviewer: Gibt es noch weitere wichtige Punkte?
Reime: Unbedingt. Anleger sollten den Vorfall bei der BaFin und der Polizei melden. Dies hilft nicht nur bei der eigenen Sache, sondern auch dabei, andere potenzielle Opfer zu schützen.
Interviewer: Welchen abschließenden Rat haben Sie für die Betroffenen?
Reime: Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie zügig. Je schneller Sie reagieren, desto besser sind Ihre Chancen, zumindest einen Teil Ihres Geldes zurückzubekommen. Und für die Zukunft: Prüfen Sie immer die Zulassung eines Finanzdienstleisters bei der BaFin, bevor Sie investieren.