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In der EU läuft heute eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren aus. Nach Angaben der EU-Kommission dürfen Lampen vom Typ T5 und T8 künftig nur noch dann über den Ladentisch gehen, wenn sie aus bereits produzierten Lagerbeständen stammen. Ausgenommen sind nur Lampen für spezielle Verwendungszwecke zum Beispiel im Militärbereich.


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