Ein Mitglied der Thüringer AfD kann vorläufig seine Waffen und die entsprechenden Erlaubnisscheine zurückbekom–
men. Das entschied das Verwaltungsgericht Gera in einem Eilverfahren. Die Thüringer AfD wird seit März 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet. Thüringens Innenminister Maier hatte betont, dementsprechend den Waffenbesitz von Extremisten in Thüringen unterbinden zu wollen.