In einem weiteren Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und der Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird heute wohl ein Urteil gefällt. Die Umwelthilfe will mit ihrer Klage erreichen, dass die Regierung ein wirksames Nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt. Konkret wirft sie der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. Der Umweltverband will eine Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub erreichen.
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