Extremismusklausel

Landtagspräsidentin Aigner legt heute ein Rechtsgutachten vor, ob der Landtag verfasssungsfeindlich gesinnten Mitarbeitern von Abgeordneten das Gehalt streichen darf. Das Gutachten hat der Passauer Jura-Professor Barczak im Auftrag des Landtags erstellt. Recherchen des BR hatten ergeben, dass die AfD-Fraktion mehrere Personen beschäftigt, die auch in Organisationen aktiv sind, die der Verfasssungsschutz als rechtsextremistisch einstuft. Ihr Gehalt aus Steuermitteln zahlt das Landtagsamt, den Arbeitsvertrag schließt aber die Fraktion ab.


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