Fingerabdruck

Die Speicherung von Fingerabdrücken im Ausweis ist mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Mann aus Wiesbaden. Er hatte einen neuen Personalausweis beantragt, wollte aber nicht, dass seine Fingerabdrücke im Chip des Ausweises gespeichert werden. Eine EU-Verordnung sieht aber genau das vor. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Dieser entschied nun, dass ein Lichtbild im Vergleich zu Fingerabdrücken weniger fälschungssicher sei. Und die Fingerabdrücke im Ausweis dienten im weiteren Sinne zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Weil es bei der EU-Verordnung Fehler im Gesetzgebungsverfahren gegeben hatte, erklärte der EuGH die Verordnung für ungültig. Sie bleibt aber bis Ende 2026 in Kraft, damit der Gesetzgeber eine neue Verordnung verabschieden kann.


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