Haftstrafe

Ein Jahr nach dem Dreifachmord im schwäbischen Langweid ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des 65-jährigen so gut wie ausgeschlossen. Nach Auffassung des Vorsitzenden Richters kann eine Tat im Affekt ausgeschlossen werden, auch liegt keine krankhafte psychische Störung vor. Der Sportschütze hatte wegen eines Nachbarschaftsstreits erst ein Ehepaar erschossen, dann eine Rentnerin. Zwei Angehörige der Rentnerin erlitten durch Schüsse schwere Verletzungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sagte nach der Urteilsverkündung, er nehme den Richterspruch nicht an.


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