Die SPD sieht keine Notwendigkeit, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort das Wahlrecht zu ändern. „Aktuell ist kein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf nötig“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese dem RND. Spätestens der nächste Bundestag sollte sich aber damit befassen, „damit das Wahlrecht an der Stelle Sperrklausel für die Bundestagswahl 2029 angepasst werden kann.“. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen Teil des neuen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt.
Handlungsbedarf
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