Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz ist ein Gesetz, das die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Deutschland regelt. Das Gesetz wurde erstmals 2009 verabschiedet und wurde seitdem mehrfach novelliert. Die aktuelle Fassung des Gesetzes ist vom 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Das Heizungsgesetz sieht vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Dies gilt für alle Gebäude, unabhängig von ihrem Alter. Für Altbauten gibt es Ausnahmen von dieser Regelung.

Die erneuerbaren Energien, die zur Wärmeerzeugung genutzt werden können, sind:

Solarthermie
Wärmepumpen
Holzheizungen
Biomasseheizungen
Geothermie
Abwärmenutzung

Das Heizungsgesetz sieht auch vor, dass bestehende Heizungen auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden müssen. Dies gilt für alle Heizungen, die älter als 15 Jahre sind.

Das Heizungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Energiewende in Deutschland. Das Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmemarkt zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Hier sind einige Beispiele für erneuerbare Energien, die zur Wärmeerzeugung in Deutschland genutzt werden können:

Solarthermie: Solarthermie-Anlagen nutzen die Sonnenenergie, um Wasser zu erwärmen. Das warme Wasser kann dann zur Warmwasserbereitung, zur Heizung oder zur Gebäudekühlung verwendet werden.
Wärmepumpen: Wärmepumpen nutzen die Wärme aus der Umwelt, um Wasser zu erwärmen. Wärmepumpen können sowohl in Neubauten als auch in Altbauten eingesetzt werden.
Holzheizungen: Holzheizungen nutzen Holz als Brennstoff. Holz ist eine erneuerbare Energiequelle und es ist relativ günstig.
Biomasseheizungen: Biomasseheizungen nutzen Biomasse als Brennstoff. Biomasse ist ein Sammelbegriff für organische Materialien, die aus Pflanzen oder Tieren stammen.
Geothermie: Geothermie-Anlagen nutzen die Wärme aus dem Erdreich, um Wasser zu erwärmen. Geothermie-Anlagen können sowohl in Neubauten als auch in Altbauten eingesetzt werden.
Abwärmenutzung: Abwärmenutzung ist die Nutzung von Abwärme, die bei der Produktion von Strom oder Wärme entsteht. Abwärme kann zur Heizung oder zur Warmwasserbereitung verwendet werden


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