Heizungsgesetz

Nach langem Ringen stimmt der Bundestag heute über das sogenannte Heizungsgesetz ab. Es sieht im Kern vor, dass neu eingebaute Heizungen in der Regel zu zwei Dritteln mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das Gesetz soll im kommenden Jahr zunächst nur für Neubauten gelten. Eigentümer von bestehenden Gebäuden haben noch ein paar Jahre Zeit. Erst sollen die Kommunen ihr Konzept vorlegen, damit klar wird, ob das örtliche Gasnetz auf umweltfreundlichen Wasserstoff umgestellt wird oder ob es einen Fernwärmeanschluss für das jeweilige Haus geben wird.


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