Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung eines verbotenen Nazi-Slogans wird das Urteil des Landgerichts in Halle erwartet. Zuvor muss die Beweismittelaufnahme geschlossen werden. Auch die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung stehen noch an. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Höcke hat den Vorwurf der wissentlichen Verwendung zurückgewiesen.
Höcke-Prozess
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