Impfverweigerer

Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute mit der Frage, ob es rechtens war, dass Arbeitgeber Impfverweigerern die Lohnfortzahlung im Falle einer Corona-Infektion verweigert haben. Im konkreten Fall geht es um einen Arbeitnehmer ohne Schutzimpfung, der Ende 2021 positiv auf Corona getestet worden war. Sein Arzt schrieb in fünf Tage krank, danach nicht mehr, er musste aber weiter in Quarantäne bleiben. Der Arbeitgeber zahlte für die Zeit der Quarantäne keinen Lohn – mit der Begründung, das habe der Mitarbeiter durch seine Weigerung, sich impfen zu lassen, selbst verschuldet. Die beiden vorhergehenden Instanzen hatten den Fall unterschiedlich bewertet.


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