Intensivpflege

Außerklinische Intensivpflege kann zum 31. Oktober 2023 nur noch nach den Regeln der Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Juli den Antrag der Patientenvertretung auf eine Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung mit Verweis auf die Rechtslage abgelehnt.

Die im Gemeinsame Bundesausschuss vertretenen Organisationen blicken nun mit großer Sorge in den Herbst. Denn trotz intensiver Bemühungen der Selbstverwaltung zeigt sich, dass eine flächendeckende Versorgung der von der AKI betroffenen Leistungsberechtigten bis zum 31. Oktober 2023 nicht sichergestellt werden kann.

Es bedarf daher kurzfristig einer angemessenen Übergangsregelung durch den Gesetzgeber, um der Entstehung einer strukturellen Mangellage entgegenzuwirken und den Aufbau von flächendeckenden Versorgungsstrukturen  voranzubringen.


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