Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter unter anderem, die Anträge seien zum Teil unerheblich. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen. – Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Klatsche
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