Körperverletzung

Das Landgericht München I hat Ex-Fußball-Nationalspieler Jerome Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung nur verwarnt. Es verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro. Ähnlich wie bei einer Haftstrafe auf Bewährung muss er die 200.000 Euro nur zahlen, sollte er sich erneut etwas zuschulden kommen lassen. Das Gericht kam zu dem Schluss, „dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übrig geblieben ist“. Boateng hatte stets bestritten, seine Ex-Partnerin 2018 geschlagen zu haben.


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