Meinung

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bezweifelt die Forderung von SPD-Vorsitzender Saskia Esken, die AfD zu verbieten. Er argumentiert, dass es unklug sei, eine Partei mit 20 bis 30 Prozent Zustimmung in manchen Bundesländern zu verbieten. Das Grundgesetz sieht vor, dass alle Meinungen politisch diskutiert werden und die Entscheidung den Wählern obliegt. Ein Verbot erfordert den Nachweis, dass eine Partei verfassungsfeindlich handelt. Obwohl Boehme-Neßler extremistische Elemente in Teilen der AfD sieht, glaubt er nicht, dass die gesamte Partei verboten werden kann. Ein gescheitertes Verbot könnte die AfD im Wahlkampf sogar stärken. Das Bundesverfassungsgericht hätte das letzte Wort zu einem Verbot.


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